Jugendschutz
Für Filme- und Spiele ab 18 Jahren (FSK/USK 18, keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG und ungeprüfte Filme- und Spiele) benötigen wir einen Nachweis der Volljährigkeit!
Eine Lieferung an Minderjährige ist ausgeschlossen.
Jugendschutzbeauftragter gemäß § 7 JMStV: Hanswerner Marin
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